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Skatgericht bestätigt Urteil des Landesverbandsgruppengerichts – Ab dem 01.01.2027 wieder Mitglied im LV04
Der Streit um die Gründung der DSkV Verbandsgruppe 12 (Münsterland/Bad Bentheim) ist gerichtlich entschieden. Das Skatgericht hat nach seiner Verhandlung vom 31.07.2026 in Magdeburg die Berufung des Landesverbandes als unbegründet verworfen. Damit hat das Urteil vom November 2025, das die Rechtmäßigkeit der Gründung der VG12 bestätigt, Bestand. Eine innerverbandliche Anfechtung des Urteils ist nicht möglich, die Kosten des Verfahrens trägt der Landesverband.
In seinem Urteil hat sich das Skatgerichts vorrangig mit der Frage befasst, ob der Weg der Urteilsfindung des Landesverbandsgruppengerichts formell richtig und inhaltlich angemessen gewesen ist. Beides wurde vom Landesverband 04 bestritten. Das Gericht konnte der Auffassung des Landesverbandes nicht folgen und hat seine Position in der Urteilsbegründung ausführlich erklärt.
Inhaltlich ging es für die beteiligten Skatclubs im Kern um die Frage, ob die Gründung einer DSkV Verbandsgruppe in bestehenden Grenzen grundsätzlich durch den Landesverband abgelehnt werden kann. Diese Auffassung des Landesverbandes 04 war der Hintergrund für die Anrufung des Landesverbandsgruppengerichtes gewesen. Die Urteilsbegründung von Magdeburg greift das inhaltliche Thema wie folgt auf:
„Wir reden hier von sechs Vereinen mit insgesamt aktuell (nach unserem Kenntnisstand) 105 Skatspielerinnen und Skatspielern. Jeder Funktionär, egal welchen Posten er innehat, kämpft um den Erhalt jedes einzelnen Skatspielers. Wir vermögen beim besten Willen nicht zu erkennen, welcher Nachteil der Berufungsklägerin entstehen würde, wenn die Berufungsbeklagte mit, man kann es nicht oft genug schreiben, 105 Skatspielern dem Landesverband 4 erhalten bleibt. Das Gegenteil ist der Fall, je mehr Skatspieler über Vereine und Verbandsgruppen einem Landesverband angehören, umso mehr Vorteile hat der Landesverband, sei es bezüglich etwaiger Quoten, vor allem aber in finanzieller Hinsicht. Gerade dieses Verfahren wäre ein Paradebeispiel für eine Schlichtung gewesen“ (Urteil in dem Verfahren Verbandsgruppe 12 gegen Landesverband 4, Urteilsbegründung S.5)
Konsequenzen aus dem Urteil
Bis zum Jahresende bleiben die Clubs wahrscheinlich Mitglied im LV 03, ab dem 01.01. 2027 sollten wir dann wieder Mitglied im LV 04 sein. Der Weg dahin wird sicherlich noch diskutiert werden.
Die Auswirkung der Neugründung sind für die Skatspieler ab dem kommenden Jahr fast nicht zu bemerken. DieVG führt wie in 2026 ihre eigenen VG-Vorrunden durch (Einzel, Tandem, Mannschaft, Senioren, Vorstand) – mehr nicht. Der Ligaspielbetrieb und etwaige Staffelzugehörigkeiten sind von der Neugründung unbenommen.
Für die Vertreter der beteiligten Clubs sind die Auswirkungen etwas größer: Die finanzielle Beteiligung der Clubs an der VG ist höher, die Ausrichtung und Organisation von Club- und VG Turnieren ist anders, die Einforderung von inhaltlicher Beteiligung an der VG-Arbeit ist höher.
Es bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass mit der gerichtlichen Klärung nun Ruhe einkehrt und wir uns mit unserer eigentlichen Arbeit befassen können.